Waffenregeln für die MACOnvention 2008


Natürlich gehören zu vielen Cosplays auch Waffen. Um ein frohes und sicheres Miteinander zu gewährleisten gibt es hierzu einige Regeln, an die man sich halten muss.

  • Alle mitgebrachten Waffen, sperrigen Gegenstände, sowie auch alle anderen Gegenstände, die sich dazu eignen, Besucher zu verletzen, zu behindern oder in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, sind beim Eingang einer Inspektion zu unterziehen.
  • Wir unterteilen Waffen bzw. Gegenstände in 3 Kategorien:
    • verbotene Gegenstände
    • begrenzt erlaubte Gegenstände
    • erlaubte Gegenstände
  • „Verbotene Gegenstände“ dürfen zur Veranstaltung nicht mitgenommen werden. Sollte es dennoch passieren, werden die Gegenstände am Eingang behalten und in Verwahrung genommen. In besonderen Fällen kann ein Ausschluss von der Veranstaltung drohen.
  • „Begrenzt erlaubte Gegenstände“ werden am Eingang einbehalten, dürfen jedoch von Teilnehmern des Cosplay-Wettbewerbs zur Performance und zur Vorbewertung verwendet werden.
  • „Erlaubte Gegenstände“ werden mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen und dürfen während des gesamten Veranstaltungszeitraums mitgeführt werden. Ein Entfernen der Kennzeichnung führt zur Herabstufung als begrenzt erlaubten Gegenstand.
  • Der Besitzer bekommt einen Bon, mit welchem er bei Verlassen der Veranstaltung etwaige in Verwahrung genommene Gegenstände wieder abholen kann. Ohne diesen Bon ist es leider nicht möglich, den Gegenstand zurückzubekommen, da es uns nur erlaubt ist, den Gegenstand wieder seinem wirklichen Besitzer zurückzugeben. Der Bon ist daher gut aufzuheben, denn der Verlust bedeutet automatisch den Verlust der in Verwahrung gegebenen Habseligkeiten!
    Die Abholung der Gegenstände hat immer am selben Tag spätestens 15min vor Veranstaltungsende zu erfolgen.
  • Verbotene Gegenstände:
    • Echte Schusswaffen/Projektilwaffen, Softguns (auch ungeladen) sowie echte Munition
    • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfmesser, Wurfpfeile)
    • Hieb- und Stichwaffen mit Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Beile, Messer)
    • Pyrotechnische oder in irgendeiner Form explosive Gegenstände
    • sämtliche Gegenstände, die dafür geschaffen wurden, Menschen zu verletzen
  • Begrenzt erlaubte Gegenstände:
    • Schusswaffenimitationen aus Holz, Kunststoff oder Metall
    • Pfeile jeglicher Art
    • Reitgerten und Peitschen
    • Stöcke und Stäbe über 1,5 m Länge
  • Erlaubte Gegenstände:
    • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Kunststoff, Karton, wenn diese eindeutig als Imitationen zu erkennen sind.
    • Gegenstände aus Stoff, Schaumstoff ohne Fiberglaskern, sofern diese nicht aufgrund ihrer Größe andere Besucher behindern können.
    • Gegenstände aus Karton sowie Gummi und Schaumstoffwaffen mit Fiberglaskern (LARP Waffen), wenn diese aufgrund ihrer Größe und Bauart als ungefährlich eingestuft werden können.
    • Bögen und Blasrohre ohne Pfeile
    • Kleine Gegenstände, die von sich aus keine Gefährdung der Besucher erwarten lassen und nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes einzustufen sind.


Für Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände entstanden sind, ist allein der Besitzer des Gegenstands verantwortlich.
Die Organisation behält sich vor, alle mitgebrachten Gegenstände, die aufgrund dieser Liste nicht eindeutig zuzuordnen sind, speziell zu beurteilen.
Der Veranstalter behält sich vor, „erlaubte Gegenstände“ nachträglich umzukennzeichnen, falls dies durch auffällige Verhaltensweise oder geänderte Umstände erforderlich wird.