AGB & Hausordnung
§1 Allgemeines zur MACOnvention
§1.1 - Regelwerk
- Die AGB, auch als Hausordnung oder Regelwerk bezeichnet, gelten für alle auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Personen.
- Mit dem Besuch der MACOnvention wird zugestimmt, die AGB gelesen und verstanden zu haben, sowie mit allen Teilen einverstanden zu sein.
- Jeder Verstoß gegen diese AGB kann mit dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden. Eine Rückerstattung des Eintrittsentgelts wird dabei ausgeschlossen.
§1.2 - Veranstalter
- Veranstalter der MACOnvention ist der Verein Manga und Anime Community.
- Anweisungen der Organe des Veranstalters sind unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
- Der Veranstalter hat die Möglichkeit, jederzeit von seinem Hausrecht gebrauch zu machen, indem er jederzeit und mit sofortiger Wirkung einzelne Personen oder Personengruppen mit oder ohne Begründung des Geländes verweisen kann, ohne dass dabei ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsentgelts besteht.
§2 Zutritt & Aufenthaltsbedingungen
§2.1 - Allgemeines
- Sowohl Zutritt als auch Aufenthalt sind nur Personen gestattet, die ein gültiges MACOnvention-Armband oder entsprechende Ausweise besitzen.
- Das MACOnvention-Armband ist dem Sicherheitspersonal am Eingang unaufgefordert vorzuweisen. Ausweise sind sichtbar am Körper zu tragen.
- Auch sonst ist das Armband sowie der MACOnvention-Ausweis Organen des Veranstalters auf Verlangen vorzuweisen.
- Personen, die sich am Veranstaltungsgelände aufhalten, haben einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen.
§2.2 - Minderjährige
- Personen, die am ersten Veranstaltungstag das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer dazu bevollmächtigten Aufsichtsperson an der Veranstaltung teilnehmen.
- Zu bestimmten Zeiten kann in speziell gekennzeichneten Bereichen der Zutritt für gewisse Altersgruppen zusätzlich eingeschränkt sein. Jeder Besucher ist dazu verpflichtet, entsprechende Hinweisschilder vor Ort zu beachten.
§2.3 - Gesundheitliche Befindlichkeit
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für physische und/oder psychische Schäden, die durch einen Besuch der Veranstaltung entstanden sind.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass insbesondere während Konzerten ein erhöhter Lautstärkepegel herrscht und möglicherweise zu Hörschäden führen kann. Jeder Besucher verpflichtet sich, sein Gehör ausreichend zu schützen.
§3 - Verkauf & Werbung
- Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich autorisierten Händlern und Ausstellern gestattet.
- Das Auflegen und Verteilen von Werbemitteln (Flyer, Broschüren, Postkarten, etc.) ist nur von dazu bevollmächtigten Personen und von genehmigten Werbemitteln gestattet.
- Plakatierungen sowie alle dekorativen Maßnahmen sind ausschließlich autorisierten Organen des Veranstalters gestattet.
§4 - Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
§4.1 - Auf der Veranstaltung entstandene Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
- Das Erstellen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen für ausschließlich private, nichtgewerbliche Zwecke (sogenannte Erinnerungsfotos) ist bis auf Widerruf gestattet.
- Das Erstellen von Fotografien und Videofilmen für alle anderen Zwecke darf ausschließlich von dazu akkreditierten Personen durchgeführt werden.
- Das in Abs.1 und Abs.2 erteilte Recht kann vom Veranstalter für bestimmte Bereiche und/oder zu bestimmten Zeiten auch nachträglich entzogen werden.
- Die Verwendung und Veröffentlichung von entstandenem Bild-, Ton oder Videomaterial darf grundsätzlich nur im Rahmen einer Berichterstattung über die MACOnvention,
den Verein Manga und Anime Community und/oder andere seiner Aktivitäten erfolgen.
- Erfolgt eine Berichterstattung hauptsächlich über ein oder mehrere Künstler und Akteure der MACOnvention (z.B. Künstlerinterviews),
so ist in der Berichterstattung die MACOnvention mindestens mit Datum, Ort und Internet-URL zu erwähnen.
- Jede andere Verwendung, Verbreitung, Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
$4.2 - Recht am eigenen Bild
- Mit der Teilnahme an der MACOnvention stimmt jeder Besucher zu, dass auf der MACOnvention Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von seiner Person angefertigt werden dürfen.
- Jeder Besucher erteilt dem Veranstalter das exklusive, übertragbare und nicht-widerrufliche Recht, sämtliche Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die den Besucher selbst darstellen, uneingeschränkt verbreitet, veröffentlicht und an Dritte weitergegeben werden dürfen.
§5 - Mitgebrachte Gegenstände
§5.1 - Mitgebrachte Gegenstände
- Die Mitnahme von zerbrechlichen Gütern (z.B. Glasflaschen, etc...) ist nicht gestattet.
- Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen zur Veranstaltung ist ausgeschlossen. Die Definition gefährlicher Gegenstände ist in der Richtlinie für gefährliche Gegenstände, auch als Cosplay-Waffenrichtlinie oder als Waffenregeln bezeichnet, festgelegt.
- Der Veranstalter behält sich vor, am Veranstaltungseingang oder auch sonst innerhalb der Veranstaltung (z.B. vor Konzerten) angemessene Kontrollen und/oder eine Prüfung durchzuführen.
- Für sämtliche Gegenstände, die von einem Besucher mitgebracht wurden, ist dieser selbst verantwortlich und haftet auch für Schäden, die durch Mitnahme sowie durch den Gebrauch dieser entstehen.
- Große Taschen und Behältnisse, die nicht vom Besitzer permanent am Rücken bzw. am Arm getragen werden können (z.B. Koffer und Reisetaschen), müssen an der Garderobe abgegeben werden.
- Taschen und Behältnisse, die unbeaufsichtigt am Congelände verweilen, werden von der Security beschlagnahmt und können auf Kosten des Besitzers einer sicherheitstechnischen Inspektion unterzogen werden.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gestohlene Gegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Wertgegenstände zu Hause zu lassen.
- Vergessene und vom Veranstalter gefundene Gegenstände werden bis höchstens zwei Wochen nach der Veranstaltung verwahrt und können vom Besitzer nach Rücksprache beim Veranstalter abgeholt werden. Vergessene Gegenstände, die nicht innerhalb von zwei Wochen reklamiert werden, werden anschließend der Behörde übergeben. Der Veranstalter behält sich in jedem Falle vor, den gesetzlichen Finderlohn einzufordern.
§5.2 - Garderobe
- Die betreute Garderobe steht für jeden Besucher der MACOnvention zur Verfügung, solange die Kapazitäten nicht erschöpft sind.
- Es ist nicht gestattet, Gegenstände, die nach der Waffenrichtlinie verboten sind, an der Garderobe abzugeben.
- Für die Aufbewahrung von Gepäckstücken, Gewändern und sonstigen Gegenständen (Handgepäck) wird ein angemessenes Entgelt eingehoben.
- Die Aufbewahrung von großen Gepäckstücken (Koffer, ...) ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es wird dabei ein erhöhtes Entgelt fällig.
§5.3 - Verunreinigungen und Beschädigungen
- Jegliche Verunreinigung des Geländes sowie die mutwillige Beschädigung der Einrichtung ist verboten und wird dem Verursacher des Schadens in Rechnung gestellt.
- Ist der Verursacher nicht auffindbar, kann eine Prämie zur Ergreifung des Verursachers ausgesetzt werden, die ebenso in Rechnung gestellt wird.
- Jegliche künstliche Erzeugung von Lärm oder sonstige Störung des Veranstaltungsbetriebs sind zu unterlassen.
§6 - Alkohol- und Nikotinkonsum
- Sowohl Mitnahme als auch Konsum von Alkohol, alkoholischen Getränken sowie Mischgetränken und deren Derivaten ist verboten.
- Das Rauchen ist nur im entsprechend gekennzeichneten Außenbereich gestattet, im Inneren des Gebäudes sowie im Eingangsbereich herrscht absolutes Rauchverbot.
- Shishas sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (dazu gehört auch der Außenbereich) nicht gestattet.
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