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AGB & Hausordnung

§1 Allgemeines zur MACOnvention

§1.1 - Regelwerk
  1. Die AGB, auch als Hausordnung oder Regelwerk bezeichnet, gelten für alle auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Personen.
  2. Mit dem Besuch der MACOnvention wird zugestimmt, die AGB gelesen und verstanden zu haben, sowie mit allen Teilen einverstanden zu sein.
  3. Die bewusste oder unbewusste Nichteinhaltung der AGB wird mit permanentem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet, ohne dass dabei ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsentgelts besteht.
§1.2 - Veranstalter
  1. Veranstalter der MACOnvention ist der Verein Manga- und Anime Community.
  2. Anweisungen des Veranstalters und seiner Organe sind unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten.
  3. Es ist dem Veranstalter gestattet, jederzeit und mit sofortiger Wirkung einzelne Personen oder Personengruppen mit oder ohne Begründung des Geländes zu verweisen, ohne dass dabei ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsentgelts besteht.

§2 Zutritt & Aufenthaltsbedingungen

§2.1 - Allgemeines
  1. Sowohl Zutritt als auch Aufenthalt sind nur Personen gestattet, die ein gültiges MACOnvention-Armband oder entsprechende Conventionausweise besitzen.
  2. Das MACOnvention-Armband ist bei späteren Kontrollen stets vorzuweisen. Conventionausweise sind sichtbar am Körper zu tragen.
  3. Personen, die sich am Veranstaltungsgelände befinden, haben einen amtlich gültigen Lichtbildausweis mit sich zu führen, auf dem der vollständige Name und das Geburtsdatum ersichtlich sind.
§2.2 - Minderjährige
  1. Personen, die am ersten Veranstaltungstag das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer dazu bevollmächtigten Aufsichtsperson teilnehmen.
  2. Personen, die noch nicht volljärig sind und an einem oder mehreren Wettbewerben teilnehmen wollen, wird empfohlen, eine Bestätigung der Eltern mit Erlaubnis zur Teilnahme am Wettbewerb mitzuführen.
  3. Zu bestimmten Zeiten kann in speziell gekennzeichneten Bereichen der Zutritt für gewisse Altersgruppen zusätzlich eingeschränkt sein. Jeder Besucher ist dazu verpflichtet, entsprechende Hinweisschilder vor Ort zu beachten.
§2.3 - Gesundheitliche Befindlichkeit
  1. Der Veranstalter geht davon aus, dass jeder Teilnehmer sich davon überzeugt hat, gesundheitlich, d.h. sowohl physisch als auch psychisch, in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
  2. Geringfügige physische oder psychischen Beeinträchtigungen, die den Veranstalter in einem Notfall zu gesonderten Maßnahmen zwingen, sind bereits am Eingang mitzuteilen.

§3 - Verkauf & Werbung

  1. Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich autorisierten Händlern, Ausstellern und Partnern gestattet.
  2. Das Auflegen und Verteilen von Werbemitteln (Flyer, Broschüren, Postkarten, etc.) ist nur bei vorab genehmigten Werbemitteln gestattet.
  3. Plakatierungen sowie alle dekorativen Maßnahmen sind ausschließlich den dazu autorisierten Mitarbeitern der Manga und Anime Community gestattet.

§4 - Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

§4.1 - Auf der Veranstaltung entstandene Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
  1. Das Erstellen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen für ausschließlich private, nichtgewerbliche Zwecke (sogenannte Erinnerungsfotos) ist - mit Ausnahme der Filmvorführungen - gestattet.
  2. Das Erstellen von Fotografien und Videofilmen für alle anderen Zwecke darf ausschließlich von dazu akkreditierten Personen durchgeführt werden.
  3. Das in Abs.1 und Abs.2 erteilte Recht kann vom Veranstalter für bestimmte Bereiche und/oder zu bestimmten Zeiten gänzlich entzogen werden.
  4. Verwendung, Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung von entstandenem Bild-, Ton oder Videomaterial darf grundsätzlich nur im Rahmen einer Berichterstattung über die MACOnvention, den Verein Manga- und Anime Community und/oder seiner Aktivitäten erfolgen.
  5. Jede andere Verwendung, Verbreitung, Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
$4.2 - Recht am eigenen Bild
  1. Mit der Teilnahme an der MACOnvention stimmt jeder Besucher zu, dass auf der MACOnvention Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von seiner Person angefertigt werden dürfen.
  2. Jeder Besucher erklärt sich ferner einverstanden, dass die entstandenen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen vom Veranstalter uneingeschränkt verwendet, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

§5 - Mitgebrachte Gegenstände

§5.1 - Mitgebrachte Gegenstände
  1. Sämtliche mitgebrachten Gegenstände unterliegen der Richtlinie für gefährliche Gegenstände, auch als Cosplay-Waffenrichtlinie oder als Waffenregeln bezeichnet.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, am Veranstaltungseingang oder auch sonst innerhalb der Veranstaltung (z.B. vor Konzerten) angemessene Kontrollen und/oder eine Prüfung der in Abs.1 genannten Gegenstände durchzuführen (Waffencheck).
  3. Für sämtliche Gegenstände, die von einem Besucher mitgebracht wurden, ist dieser selbst verantwortlich und haftet auch für Schäden, die durch Mitnahme sowie durch den Gebrauch dieser entstehen.
  4. Große Taschen und Behältnisse, die nicht vom Besitzer permanent am Rücken bzw. am Arm getragen werden können (z.B. Koffer und Reisetaschen), müssen an der Garderobe abgegeben werden.
  5. Taschen und Behältnisse, die unbeaufsichtigt am Congelände verweilen, werden von der Security beschlagnahmt. Die Gegenstände können nach der Inspektion an der Garderobe (nach Bezahlung eines etwaigen Inspektionsentgelts) wieder abgeholt werden.
  6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gestohlene Gegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Wertgegenstände zu Hause zu lassen.
  7. Vergessene Gegenstände werden bis zu zwei Wochen nach der Veranstaltung verwahrt und können vom Besitzer nach Rücksprache beim Veranstalter abgeholt werden. Vergessene Gegenstände, die nicht innerhalb von zwei Wochen reklamiert werden, werden anschließend der Behörde übergeben. Der Veranstalter behält sich in jedem Falle vor, den gesetzlichen Finderlohn einzufordern.
§5.2 - Garderobe
  1. Die betreute Garderobe steht für jede Person auf der MACOnvention zur Verfügung, solange die Kapazitäten nicht erschöpft sind.
  2. Die Garderobe kann keine nach Waffenrichtlinie verbotenen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände annehmen.
  3. Für die Aufbewahrung von Gepäckstücken, Gewändern und sonstigen Gegenständen wird ein angemessenes Entgelt eingehoben.
§5.3 - Verunreinigungen und Anderwertiges
  1. Verunreinigung des Geländes wird den Verursachern in Rechnung gestellt
  2. Müll darf ausschließlich in dafür vorgesehene Behältnisse entsorgt werden (andernfalls tritt Abs.1 in Kraft)
  3. Produktion von übermäßigem Lärm oder sonstige Störung des Veranstaltungsbetriebs ist nicht gestattet

§6 - Alkohol- und Nikotinkonsum

  1. Die Mitnahme von Alkohol, alkoholischen Getränken sowie Mischgetränken und deren Derivaten ist verboten.
  2. Konsum von Alkohol, alkoholischen Getränken sowie Mischgetränken und deren Derivaten ist sowohl in den Räumlichkeiten der MACOnvention als auch im Außenbereich nicht gestattet.
  3. Das Rauchen ist nur im entsprechend gekennzeichneten Außenbereich gestattet, im Inneren des Gebäudes sowie im Eingangsbereich herrscht absolutes Rauchverbot.
  4. Shishas sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (dazu gehört auch der Außenbereich) NICHT gestattet.
 
 
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